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Höher-Weiter-Schneller! Lohnt sich eine Dezertifizierung der DJI Mini 4 Pro?

Die DJI Mini 4 Pro kommt mit einer C-0 Klassifizierung.
C-0 ist auf eine Flughöhe von 120m über dem Startpunkt beschränkt. Die erlaubte Flughöhe in der Kategorie OFFEN ist 120m AGL (über Grund).
Ein kleiner aber wichtiger Unterschied!

AGL, ASL, AAL - Was bedeutet das?

AGL und ASL sollte eigentlich jeder Fernpilot kennen: "Above Ground Level" und Above Sea Level". Während sich AGL auf die Höhe über Grund (in senkrechter Linie) bezieht, bedeutet ASL oder AMSL die Höhe über dem durchschnittlichen Meeresspiegel (dem mittleren Wert von Ebbe und Flut), deshalb auch der zweite Begriff "Above Mean Sea Level".
Nun, die bemannte Luftfahrt kennt noch einen weiteren Begriff, nämlich die Höhe über der Start-/Landebahn des Flughafens "Above Airport Level". Was für uns Drohnenpiloten auf den ersten Blick keinen wirklichen Sinn macht, fand trotzdem durch ein Hintertürchen den Weg in die Heiligen Hallen der UAV-Reglementarier; es definiert nun in der Klasse C-0 die Höhe über dem Startpunkt, was eigentlich AAL entspricht.. Was für die Flachländer kein Problem darstellt, ärgert die Bergler um so mehr, denn in hügeligen Gelände dürfte diese Grösse als Sicherheitsmerkmal absurd sein..

Nun, die Vorschriften sind eindeutig:

Ein UAS der Klasse C0 muss folgenden Kriterien genügen:

  1. Es hat eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g.
  2. Es hat eine Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug von 19 m/s.
  3. Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.
  4. Es ist durch einen Fernpiloten, der den Herstelleranweisungen folgt, in Hin­blick auf Stabilität, Manövrierbarkeit sowie Steuerungs- und Kontrolllink-Leistung, soweit erforderlich unter allen anzunehmenden Betriebsbedingun­gen, auch bei einem Versagen eines oder gegebenenfalls mehrerer Systeme,sicher steuerbar.
  5. Es ist so konstruiert und gebaut, dass die Gefahr der Verletzung von Men­schen während des Betriebs minimiert wird und scharfe Kanten vermieden werden, sofern dies nach guten Konstruktions- und Herstellungsgesichts­ punkten technisch nicht unvermeidbar ist. Sofern das UA mit Propellern ausgerüstet ist, ist es so zu konstruieren, dass die Gefahr einer von den Propellerblättern ausgehenden Verletzung begrenzt wird.
  6. Es wird ausschließlich mit elektrischem Strom betrieben.
  7. Wenn es mit einem „Follow-me“-Modus ausgestattet und diese Funktion eingeschaltet ist, darf es sich in einer Entfernung vom Fernpiloten von höchstens 50 m befinden und dem Fernpiloten muss es möglich sein, die Kontrolle über das UA zurückzuerlangen.
  8. Es wird mit Herstelleranweisungen in Verkehr gebracht, die Folgendes um­fassen:

a) die Merkmale des UA, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf:

— die UA-Klasse,

— die UA-Masse (mit einer Beschreibung der Bezugskonfiguration) und ie höchstzulässige Startmasse (MTOM),

— die allgemeinen Merkmale der zulässigen Nutzlasten unter Angabe der Masse, der Abmessungen, Schnittstellen zum UA und sonstiger etwaiger Einschränkungen,

— die Bedieneinheit und die Software zur Fernsteuerung des UA und

— eine Beschreibung des Verhaltens des UA im Falle eines Verlustes des Steuerungs- und Kontrolllinks,

b) klare Betriebsanweisungen,

c) betriebliche Einschränkungen (einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Wetterbedingungen, Bedingungen für den Tag-/Nachtbetrieb) und d) eine geeignete Beschreibung aller Risiken im Zusammenhang mit dem UAS-Betrieb, angepasst an das Alter des Nutzers.

  1. Ihm liegt ein Informationsblatt der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) über die geltenden Beschränkungen und Auflagen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 bei.
  2. Die Nummern 4, 5 und 6 gelten nicht für UAS, bei denen es sich um Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spiel­ zeug handelt.

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02019R0945-20200809

Sehe nur ich da einige Widersprüche?

  • Maximale Flughöhe 120m über dem Startpunkt; ich könnte also auf einem 4000er Berg starten und bin dann nach unten frei, da ich immer unter dem Startpunkt fliege...
  • Follow-me Modus; dieser dürfte dann bergauf nur bis 120m funktionieren und dann abbrechen, da die Höhe über dem Startpunkt überschritten würde. Dies ist wohl die Erklärung, warum im Netz nur Videos zu sehen sind, wo Mountainbiker, Offroader, Skifahrer etc immer nur bergab zeigen

    (Ironie off).

In der Kategorie OFFEN, wo sich die Drohnen mit den Labels C0 und C1 tummeln, gilt eine Maximalflughöhe von 120m zum nächsten Punkt der Erde. Dies kann also durchaus höher als 10m senkrecht zum Boden sein und bei Hindernissen, welche höher als 120 (genauer gesagt 105Meter hoch sind, darf diese Höhe mit Bewilligung des Struktureigentümers um 15 Meter überschritten werden.

Quelle BAZL

Zurück zur eigentlichen Frage:

Mit der Zertifizierung C0 hat man also gegenüber der C1 einige Nachteile hinzunehmen. Dies hat dazu geführt, dass DJI für die Mini 4 Pro ein so genanntes Dezertifizierungsprozedere eingeführt hat, wonach man auf die C0-Zertifizierung freiwillig "verzichten kann". Wie das genau gemacht wird, erfährt man sehr einfach in diversen Drohnenblogs und YouTube-Videos.

Aber Achtung: eine Deklassifizierung ist nicht rückgängig zu machen und eine C1-Klassifizierung wird es für die Minic 4 pro nicht geben. Wer die Drohne nach dem 31.12.2023 gekauft hat, verliert auch die so genannte Bestandesdrohnen-Regelung, was bedeutet, dass diese dann nur noch in der Spezifischen Kategorie geflogen werden kann. Nur Bestandesdrohnen ohne Zertifizierung, welche vor dem 1.1.2024 gekauft wurden, können weiterhin in der Subkategorie OFFEN / A3 geflogen werden. Bestandsdrohnen unter 250g ohne Drohnenklasse (wie zum Beispiel die DJI Mini 3 Pro oder DJI Mini 2 und andere ältere DJI Mini Modelle) dürfen nach der Bestandsdrohnenregelung dauerhaft in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Dies würde theoretisch auch für die Mini 4 Pro gelten, wenn sie vor dem 31.12.2023 dezertifiziert worden wäre.

Definitiv ein NoGo!

Nachtrag:

Nachzertifizierung der Mini 3pro und Mini 4pro nun möglich

Es ist nun möglich, seine Mini 4 pro Drohne durch DJI in der Klasse c1 nachzertifizieren zu lassen. Ob das Sinn macht und ob das für Deine Drohne möglich ist, erkläre ich Dir gerne wie folgt:

Es ist möglich, die Mini 4 pro MIT C-0 Label auf C-1 nachzertifizieren zu lassen. Dies erhöht dann das MTOM der Drohne auf 342g anstalle der 249g. Es gibt also dann 2 verschiedene Modelle welche im englischsprachigen Handbuch so definiert sind:

Vor- und Nachteile einer Nachzertifizierung

Das oben erwähnte Höhenlimit kann mit dieser Nachzertifizierung umgangen werden und esm ist möglich, mehr Zubehör (zum Beispiel die Batterie plus oder einen Rotorschutz) zu installieren. Das waren auch schon die Vorteile; demgegenüber stehen die Ausbildungspflicht (meiner Meinung nach nicht unbendingt ein Nachteil, sondern ein Muss) und die Remote ID Pflicht.

Ob die Remote-ID-Pflicht es wert ist, die Höhenbegrenzung aufheben zu können, muss jeder selbst entscheiden. Wichtig zu wissen ist: Eine Nachzertifizierung ist nur möglich, wenn die Drohne eine intakte C-0 Zertifizierung besitzt (Beachte also unbedingt den roten Kasten oben!)