Meldewesen für sicherheitsrelevante Ereignisse
Im laufenden Jahr sieht das BAZL vor, die Fernpilotinnen und -piloten für ihre Verantwortung zu sensibilisieren, die sie in Bezug auf die Meldung von Ereignissen haben. Gleich wie alle anderen Akteure der Zivilluftfahrt sind sie dazu verpflichtet, sicherheitsrelevante Ereignisse im Luftverkehr zu melden. Auch wenn dieser Beitrag derzeit noch marginal ist, wird dies letztlich dazu führen, Sicherheitsprobleme frühzeitig zu erkennen und das volle Potenzial dieses Instruments auszuschöpfen.
Drohnenpiloten sind Luftraumteilnehmer
Als Drohnenpilot/in ist man ebenfalls Nutzer/in des Luftraums. Alle
Luftraumnutzer/innen sind verpflichtet, sicherheitsrelevante
Zwischenfälle oder Unfälle zeitnah zu melden.
Siehe dazu auch die Informationen auf der BAZL-Seite.
Sicherheitsrelevante Zwischenfälle und Unfälle melden
Drohnenpilot/innen müssen Unfälle an zwei unterschiedliche Stellen melden:
- Unfälle und schwere Vorfälle müssen über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414) unverzüglich dem Bereich Aviatik der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden.
- Darüber hinaus müssen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle innerhalb von 72 Stunden über das offizielle Meldeportal www.aviationreporting.eu) gemeldet werden. Alternativ kann auch das BAZL kontaktiert werden.
Big Brother is watching you?
Ja und Nein, zwar bist Du verpflichtet, Vorfälle mit Deiner Drohne zu melden, aber wenn Du nicht vorsätzlich oder äusserst grobfahrlässig gehandelt hast, musst Du keine Konsequenzen befürchten.
Es geht nicht darum, Fernpiloten zu bestrafen, es geht darum, künftig Fehler zu vermeiden und dies wird unter den Begriffen: Lesson learned oder Just Culture verstanden. Wir alle können von den Fehlern der Anderen profitieren - oder noch besser - es liegt auch im Interesse Aller, Schwachstellen, Softwarefehler oder Fabrikationsmängel der Hersteller aufzudecken.
Was ist zu melden?
Dazu das BAZL:"Grundsätzlich gilt, dass Drohnenpilotinnen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle oder Unfälle bei den oben aufgeführten Stellen melden sollen. Als “sicherheitsrelevant” gelten alle Vorfälle, bei denen bemannte Luftfahrzeuge betroffen sind oder bei denen schwerere oder tödliche Verletzungen von Personen zu verzeichnen sind"
Die EU hat dazu die
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1018 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2015 zur Festlegung einer Liste zur Einstufung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, die gemäss der
Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates meldepflichtig sind
erlassen. Darin sind auch einige Meldepflichtigen Ereignisse für Drohnen relevant:
- Verlust der Kontrolle der Steuerung (FlyAway)
- Verlust der Steuerung innerhalb der Betriebsgrenzen des UAV
- Zusammenstoss oder beinahe Zusammenstoss (NearMiss) mit einem anderen Luftfahrzeug
- Ausfall, Fehlfunktion, Schaden oder anderes Ereignis im Zusammenhang mit einem Produkt, Bau- oderAusrüstungsteil, die zu einer unsicheren Betriebslage geführt haben oder führen können.
Im laufenden Jahr sieht das BAZL vor, die Fernpilotinnen und -piloten
für ihre Verantwortung zu sensibilisieren, die sie in Bezug auf die
Meldung von Ereignissen haben.
Ich werde weiter berichten.
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