Vorweg können wir wohl eines festhalten:
Wer eine Drohne fliegt, ganz egal ob klein oder gross, leicht oder schwer, sollte dieses niemals unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten
tun. Die Risiken die davon ausgehen, sind alle zahlreich diskutiert und
jedem verantwortungsbewussten Drohnenpiloten bekannt. Das Gesetz gibt
sich noch vage; aber bei einem Zwischenfall oder gar Unfall mit der
Drohne unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann es teuer werden.
Was sagt das Gesetz
748.01, Verordnung über die Luftfahrt, (Luftfahrtverordnung, LFV), Art. 38
Als angetrunken und dienstunfähig gilt ein Besatzungsmitglied, das folgende Alkoholkonzentration aufweist:
In Deutschland gilt SERA.2020, § 4 LuftVG (DE) welches besagt:
Keine psychoaktiven Substanzen!
In Amerika schreibt die FAA für Fernpiloten und die ganze an einer Operation beteiligte Crew vor, in den letzten 8 Stunden vor einem Einsatz keinen Alkohol zu sich genommen zu haben.
(a) Niemand darf als Besatzungsmitglied eines Zivilflugzeugs agieren oder dies versuchen.
(1) Innerhalb von 8 Stunden nach dem Konsum eines alkoholischen Getränks;
(2) Unter Alkoholeinfluss;
(3) Während der Einnahme von Arzneimitteln, die die Fähigkeiten der Person in einer Weise beeinträchtigen, die der Sicherheit zuwiderläuft; oder
(4) Bei einer Alkoholkonzentration von 0,04 oder mehr in einer Blut- oder Atemprobe. Unter Alkoholkonzentration versteht man Gramm Alkohol pro Deziliter Blut oder Gramm Alkohol pro 210 Liter Atem.
In England wird über eine genaue Spezifikation der Grenzwerte nachgedacht:
Der Vorstoss zu diesem Thema kommt aus dem britischen Department for Transportation (DfT),
das sich im Rahmen des Whitepapers „Future of transport regulatory
review consultation: Future of flight“ mit den zukünftigen Formen des
Transports (Urban Air Mobility) und dem allgemeinen Betrieb von Drohnen auseinandergesetzt hat.
Dabei unterscheiden sich die Grenzwerte je nach Betriebskategorie. Während in der SPECIFIC- und CERTIFIED-Kategorie die gleichen Grenzwerte wie für die bemannte Luftfahrt gelten sollen, will man für Piloten in der OPEN-Kategorie etwas weniger strenge Grenzen etablieren.
In Japan herrschen zur Zeit die strengsten Vorschriften,
Wer beim Fliegen seiner Drohne unter Einfluss von Alkohol erwischt wird („Drunk Droning“), kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Ob dieses maximale Strafmass ausgereizt wird, dürfte natürlich auch von den Konsequenzen (z.B. einem schweren Unfall mit Verletzten oder Toten) des unverantwortlichen Verhaltens abhängen.
Wiegt die geflogene Drohne mehr als 200 Gramm, so können ausserdem Geldstrafen von bis zu 300.000 Yen verhängt werden. Das entspricht circa 2.500 Franken.
Fazit
Ob es Vorschriften bezüglich Alkohol und die Steuerung einer Drohne gibt oder nicht spielt eigentlich keine Rolle. Ingesamt gibt das neue EU-Drohnengesetz bereits sehr deutlich zu verstehen, dass Alkohol und das Fliegen von Drohnen nicht zusammenpassen.
Fliegen unter Einfluss von jeglicher psychoaktiven Droge, sei es Alkohol, Drogen oder unter Nebenwirkungen von Medikamenten, kann im Zweifel immer als "Gefährdung der Luftverkehrs" geahndet werden und zu empfindlichen Strafen führen!
So ist die einzig richtige Konsequenz:
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