Definition und Einordnung
In die offenen Kategorie werden woll die meisten Deiner Flüge durchgeführt werden können. Es sind – sind grundsätzlichkeine Genehmigungen oder Betriebserklärungen erforderlich, sofern nicht in einem Sperr- oder Schutzgebiet bzw. in der Nähe von Flugplätzen, Heliports, Infrastrukturanlagen oder lokkale Beschränkungsgebieten geflogen wird.
Dennoch gibt es einige Vorgaben, die vor dem Fliegen erfüllt sein müssen, unter anderem die Registrierungspflicht, eine Haftpflichtversicherung und eine Ausbildung, respektive einen passenden Drohnenführerschein.
Registration
Wenn Du eine Drohne fliegst, die mit einer Kamera oder einem Sensor
ausgestattet ist, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden
können, oder das Gewicht Deiner Drohne 250g oder mehr beträgt, musst Du Dich als Betreiber oder Betreiberin der Drohne auf dem
Schweizer online Drohnenportal UAS.gate registrieren. Die Registration ist kostenlos.
Die UAS-Betreibernummer, die Du dann erhälst, besteht aus 10 Ziffern und Zahlen und ist Dir als Betreiber/Besitzer der Drohne eindeutig zugeordnet. Besitzt Du mehrere Drohnen, benötigst Du trotzdem nur eine einzige Betreibernummer, welche dann für alle Deine Drohnnen gelten.
Du musst alle Deinen Drohnen mit dieser Betreibernummer kennzeichnen und diese Nummer auch als e-ID in die Software Deiner Drohnen einprogrammieren.
Subkategorien
Je nach Drohnengewicht (maximales Abfluggewicht gemäss Hersteller), Einsatzart (Distanz zu unbeteiligten Menschen und Gebäuden) und Ausstattungsmerkmalen (zum Beispiel Langsamflugmodus) ist der Flugbetrieb mit Drohnen in drei verschiedene Unterkategorien (A1, A2, A3) unterteilt.
A1
Drohnengewicht
In der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen bis zu einem Startgewicht von unter 900g geflogen werden. Wobei hier wiederum 2 "Unter-Unter"-Kategorien existieren, nämlich Drohnen unter 250g und Drohnen unter 900g. Die Unterschiede werde ich Dir in den Kapiteln Ausbildung und "unbeteiligte Personen erklären.
Ausbildung
Für Drohnen unter 250g brauchst Du keine formelle Ausbildung - das heisst aber nicht, dass Du keinerlei Ausbildung benötigst, dies ist ein weit verbreiterter Irrtum. Du bist nämlich verpflichtet, das Handbuch genau zu studieren und Dich an die dort beschriebenen Einschränkungen Prozeduren und Anweisungen zu halten. Ausserdem musst Du wissen, welche intermnationalen, nationalen und lokale Gesetze und Restriktionen für Deinen Drohnenflug gelten und musst diese einhalten. Das Einzige, wo Du befreit bist, ist eine formelle Prüfung abzulegen und zu bestehen, Vergleichbar ist das mit dem Fahrradfahren; da brauchst Du auch keine Prüfung, die Verkehrsregeln musst Du aber trotzdem kennen und befolgen, ansonsten machst Du Dich strafbar. Deshalb empfiehlt Dir jeder seriöse Fernpiloten-Kamerad, zumindest die A1/A3-Prüfung trotzdem zu absolvieren. Du wirst eine Menge dabei lernen und so viel entspannter "in die Luft gehen".
Ist Deine Drohne 250g oder schwerer (bis max. 899g!) , dann bist Du verpflichtet, eine entsprechende Ausbildung und eine dazugehörige Prüfung zu machen. Da das Betriebsrisiko in den beiden Unterkategorien A1 und A3 in Etwa gleich sind, umfasst auch die Prüfung diese beiden Subkategorien. Du bekommst also nach erfolgreicher Prüfung einen Ausweis A1/A3 (von Vielen auch "der kleine Drohnenführerschein" genannt)
Dafür absolviest Du auf dem online Drohnenportal UAS.gate
im Selbststudium eine Schulung und eine Prüfung (Multiple-Choice, 40
Fragen). Nach Bestehen der Prüfung (ab 70% richtige Antworten) wird das Zertifikat ausgestellt. Die
Schulung und Prüfung sind kostenlos.
Falls Du mehr Lernmaterial benötigst oder Probetests machen möchtest, schau Dir mal das Angebot bei Falcon Drone Academy an, da findest Du sicher was Du suchst.
Unbeteiligte Personen
Schaue Dir die beiden Bilder oben genau an, sie verdeutlichen, wo Du inn der Subkategorie A1 fliegen kannst; dies wiederum in 2 Versionen. Wo liegt der Unterschied?
Genau: Beim Überfliegen von unbeteiligten Personen, Es gelten hier wiederum die beiden Gewichtsklassen "unter 250g und unter 900g, Während bei den kleinen Drohnen dürfen unbeteiligte Personen überflogen werden, aus Sicherheitsgründen solltest Du dies jedoch so kurz wie möglich halten, respektive nach Möglichkeit sogar vermeiden.
Bei der grösseren Gewichtsklasse soll ein Überflug auch von einzelnen Personen möglichst vermieden werden. Das BAZL schreibt dazu:"Vor dem Flug beurteile ich das Gebiet; ich darf nur fliegen, wenn
vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass keine
unbeteiligten Personen überflogen werden. Sollte ich unerwartet doch
über unbeteiligte Menschen fliegen, steuere ich die Drohne weg von den
Menschen."
Generell verboten jedoch ist der Überflug von Menschenansammlungen in beiden Gewichtsklassen!
Drohnenklassen/Kennzeichnung
Deine Drohne unter 250g muss über ein CE-Kennzeichen verfügen, die Klassenmarkierung C0 ist optional.
Deine Drohne ab 250g bis 899g muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung C0 oder C1 verfügen.
Zu den gängigen Drohnen, die unter
diesen ''kleinen'' EU-Drohnenführerschein fallen, gehören die DJI Spark,
DJI Mavic Mini 2, DJI Mavic Air, DJI Inspire, Yuneec Breeze
Zusammenfassung
A2
Drohnengewicht
Ist Deine Drohne über 900g aber unter 4 Kg, so kannst Du in der Subkategorie A2 zwar nicht mehr über, aber dennoch nahe an unbeteiligte Pertsonen fliegen.
Ausbildung
Dafür brauchst Du aber eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung, den so genannten "grossen" Drohnenführerschein, A2. Das Prozedere ist in der Schweiz etwas speziell, deshalb zitiere ich hier gleich das BAZL:
Wenn ich in dieser Drohnenkategorie fliegen möchte, muss ich die
Zertifikate A1/A3 und A2 erwerben. Die folgenden Schritte sind dafür
nötig:
- Ich erwerbe das A1/A3-Zertifikat im UAS.gate, indem ich die Online-Schulung und Prüfung absolviere.
- Ich absolviere das praktische Selbststudium (siehe Checkliste unten) an einem Ort, der die Anforderungen für A3 erfüllt, und deklariere dies bei der Bestellung des A2 in UAS.gate.
- Ich buche in UAS.gate einen Termin für die Prüfung vor Ort.
- Ich lerne die drei Fächer für die A2, indem ich das Lernmaterial auf UAS.gate durcharbeite.
- Ich lege die theoretische Prüfung (30 Multiple-Choice-Fragen) in den Räumlichkeiten des BAZL ab.
Das A2-Zertifikat wird nach bestandener Prüfung ausgestellt. Die Prüfung ist zurzeit kostenlos.
Es gibt also auch hier Ausbildungsunterlagen welche gratis durchgearbeitet werden können. Damit sollte die Prüfung zu schaffen sein. Wenn Du Dich aber des öfteren während dem Lernen fragst: "Warum ist Dieses oder Jenes so oder so?", dann empfehle ich Dir wie oben beschrieben die Falcon Drone Academy.
Unbeteiligte Personen
Auch hier gibt es wieder 2 verschiedene Variabten. Je nachdem ob Deine Drohne einen so genannten Langsamflugmodus hat oder nicht (siehe dazu im Handbuch nach), kannst Du weiter oder näher an Personen heranfliegen.
Die 1:1-Regel
Das Prinzip der 1:1 Regel ist eine wichtige Regel beim Drohnenflug in der offenen Kategorie.. Sie besagt, dass die Flughöhe auch gleich dem Mindestabstand zu einer für den Drohnenflug gesperrten Objekt entsprechen muss. Das bedeutet also, dass beispielsweise bei einer angestrebten Flughöhe von 50 Meter mindestens 50 Meter Abstand zu dem Objekt oder der Menschenansammlung eingehalten werden muss.
Welche Beschränkungen genau gelten hängt davon ab wo die 1:1 Regel genau angewendet wird. Drohnen der Klasse C2 gibt es beispielsweise in der Open Kategorie folgende Einschränkungen:
- Ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen muss eingehalten werden (Unterkategorie A2)
- Bei aktiviertem Low-Speed-Modus (max. 3 m/s) kannst Du bis 5m
an Personen heranfliegendürfen jedoch nie unterschritten werden.
Zudem musst Du die 1:1 Regel einhalten. Diese besagt, dass die Anzahl Meter horizontale Distanz mindestens gleich oder mehr sein muss als die Anzahl Meter Höhe (z.B.: Wenn Du in 40m Höhe fliegst, muss Du auch mindestens 40m entfernt von Menschen fliegen). Der Low-Speed-Modus macht also nur zwischen Flughöhe 30m und 5 Metern Sinn. Die 5m dürfen nie unterschritten werden und ab 30m Flughöhe kannst Du ja auch ohne Lowspeed 30 m an die Personen heranfliegen.Möchtest Du also zum Beispiel 8 m an Personen heranfliegen, darfst Du eine Flüghöhe von maximal 8 Metern haben und musst im Lowspeed-Modus fliegen.
Drohnenklassen/Kennzeichnung
Beispiele für Drohnen mit C2-Klasse:
DJI Mavic 3 Pro, DJI Mavic 3 Enterprise Serie (Mavic 3E, Mavic 3T und Mavic 3M), eBee X-Serie (Starrflügler für Mapping-Anwendungen)
Zusammenfassung
A3
Drohnengewicht
In dieser Unterkategorie A3 können sich eigentlich alle Drohnen mit einem Gewicht unter 25 Kg "tummeln". Drohnen über 25Kg gehören dann in die Kategorie Spezifisch oder gar Zertifiziert.
Das BAZL definiert:"Ich fliege eine Drohne, die unter 25kg wiegt, damit falle ich in die Unterkategorie A3."
Ausbildung
In der Offenen Kategorie ist die Unterkategorie A3 die problemloseste, da dort Flüge fernab von Menschen durchgeführt werden. Dewshalb ist auch die Fernpilotenausbildung zusammen mit der Unterkategorie A1 abgedeckt und heisst darum A1/A3.
Unbeteiligte Personen. Abstand zu Gebäuden
Ein Überflug von unbeteiligten Personen ist verboten
Es ist stets einen horizontaler Mindestabstand von mind. 150m zu Wohn-/Gewerbe-/Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten.
Zusätzlich müssoen folgende drei Punkte im Abstand zu unbeteiligten Personen stets eingehalten werden:
- mindestens 30m Abstand
- 1:1 Regel (Anzahl Meter Höhe, die ich gerade fliege, muss ich auch horizontal Abstand halten)
- mindestens die Strecke, welche die Drohne in maximaler Geschwindigkeit innerhalb von 2 Sekunden zurücklegt (Reaktionszeit).
Sonderregelung Schweiz
Der Gedanke hinter Punkt 2 ist, dass der Betrieb in einem Bereich erfolgt, in dem keine unbeteiligten Personen im Flugbereich des unbemannten Luftfahrzeugs gefährdet werden.
Der Fernpilot muss daher einen horizontalen Mindestabstand von 150 m zu Gebieten einhalten, in denen sich zum Zeitpunkt des Einsatzes 10 oder mehr unbeteiligte Personen in einem Radius von 100 m aufhalten.
Es liegt in der Verantwortung des Fernpiloten, das Gebiet vor Beginn und während des Einsatzes durch eine Inspektion vor Ort zu bewerten und sicherzustellen, ob die Einsatzumgebung den oben genannten Gegebenheiten gerecht wird.
Beispiel A : Drohnenbetreiber "A" muss mit seiner 15 kg schweren Drohne einen Fotoeinsatz durchführen. Der Einsatz erfolgt gemäss der Unterkategorie A3. Der Flug findet in der Nähe eines Freizeit- und Sportkomplexes statt, zu dem ein Freibad und ein Parkplatz gehören. Da Drohnenbetreiber "A" plant, frühmorgens zu fliegen, stellt er bei einer Inspektion vor Ort fest, dass noch nicht viele Menschen in dem Komplex eingetroffen sind und sich weniger als 10 Personen in dem Gebiet aufhalten. Daher entscheidet er/sie, dass es sicher ist, zu fliegen, und überwacht kontinuierlich das Gebiet und die Anzahl der Personen in der Nähe.
Beispiel B : Drohnenbetreiber "B" muss mit seiner 20 kg schweren Drohne eine Inspektion eines Gebäudes durchführen. Der Vorgang erfolgt gemäss der Unterkategorie A3. Der Flug findet in einem Gewerbegebiet statt, in dem sich große Einkaufszentren befinden. Drohnenbetreiber "B" plant seine Flüge an einem Sonntag, wenn die Einkaufszentren geschlossen sind und sich außer einem Paar, das mit seinem Hund spazieren geht, keine Menschen in der Gegend aufhalten. Er vergewissert sich bei einer Inspektion vor Ort, dass sich weniger als 10 unbeteiligte Personen in der Umgebung des Einsatzes befinden, und überwacht das Gebiet kontinuierlich, um sicherzustellen, dass die Situation während des Fluges sicher bleibt.
Diese Regelung wurde im Rahmen der Eingabe eines SORA für die Rehkitzretter erarbeitet und gibt uns Fernpiloten in der Schweiz die Möglichkeit, viele Operationen mit Bestandesdrohnen nach wie vor durchzuführen, Es ist ein Beispiel, wie pragmatische Lösungen gefunden werden können, wenn alle Beteiligten sich proaktiv und vor allem positiv um eine Lösung bemühen. Vielen Dank den Verantwortlichen!
Drohnenklassen/Kennzeichnung
Die Drohne muss über ein CE-Kennzeichen sowie die Klassenmarkierung (C0, C1, C2, C3 oder C4) verfügen. Falls keine Klassenmarkierung vorhanden ist, gelten die Regeln der Übergangskategorie,
Ab dem 1. Januar 2024 darfst du deine Bestandsdrohne ohne CE-Klassen-Zeichen auch noch nutzen. Für Drohnen unter 250 Gramm gelten dann die Regeln der Unterkategorie A1 und für Drohnen von 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm die der Unterkategorie A3.
Auch wer eine Drohne selber bauen möchte, muss die oben genannten Klassen nicht erfüllen, hat jedoch andere Bestimmungen einzuhalten. Möglich sind Flüge in der Offenen und mit Genehmigung auch in der Speziellen Kategorie. In der Offenen Kategorie gelten für selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm und mit einer Maximalgeschwindigkeit unter 19 m/s die Regeln der Unterkategorie A1, für Drohnen unter 25 Kilogramm die der Unterkategorie A3.
Zusammenfassung
Bestandesdrohnen
Ab dem 01.01.2024 können Drohnen ohne C-Klassifizierung in A1 geflogen werden, wenn das Gewicht unter 250g liegt (kein EU-Drohnenführerschein notwendig) und in A3 (EU-Kompetenznachweis notwendig) wenn das Gewicht unter 25kg liegt.
Eigenbau
Selbstgebaute Drohnen können auch in der offenen Kategorie
betrieben werden. Die Pilotinnen und Piloten sind selbst verantwortlich,
zu überprüfen, ob die Drohne korrekt konstruiert ist und kein
Sicherheitsrisiko darstellt. In der offenen Kategorie dürfen
selbstgebaute Drohnen nur in den zwei folgenden Unterkategorien
betrieben werden:
- Unterkategorie A1: wenn das Gewicht der Drohne (einschliesslich
ihrer Nutzlast) weniger als 250g beträgt und sie mit einer
Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s geflogen wird;
- Unterkategorie A3: wenn das Gewicht der Drohne (einschliesslich ihrer Nutzlast), weniger als 25kg beträgt.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Begriff +Eigenbau" sehr restriktiv angewendet wird. Bausätze, welche nur zusammengebaut werden müssen, sind KEIN Eigenbau!
Fazit
Dazu wieder das BAZL:
"Ich darf meine Drohne immer auch in einer "höheren" Unterkategorien betreiben.
Beispiel: Wiegt meine Drohne 1.5kg, darf ich sie in der Unterkategorie
A2 sowie A3 betreiben. Wenn ich mich dafür entscheide, die Drohne nach
den restriktiveren Auflagen der Unterkategorie A3 zu betreiben, benötige
ich kein A2 Zertifikat."
Kategorie |
Klasse | Schulung |
---|---|---|
A1 < 250g | C0 Bestandesdrohnen <250g ohne Klassenmarkierung oder Selbstbau <250g |
Keine notwendig |
A1 < 900g | C0, C1 | A1/A3 |
A2 | C0, C1, C2 | A1/A3 + A2 |
A3 | C0, C1, C2, C3, C4, Bestandesdrohnen ohne Klassenmarkierung oder Selbstbau <25Kg |
A1/A3 |
Quellen zur EU Drohnenverordnung
Die offizielle Quelle zur EU Drohnenverordnug 2022/2023 ist die EASA (European Union Aviation Safety Agency).
Hier finden sich alle offiziellen Dokumente, Gesetzesentwürfe und
weitere Informationen. Die gesamte Seite ist in englischer Sprache
gehalten. Einige Dokumente gibt es in unterschiedlichen Sprachen, auch
auf Deutsch.
Besonders relevant sind hier die Verordnungen (EU) 2019/945 sowie (EU) 2019/947.
War dieser Post hilfreich?