Registrierungs- und Ausbildungspflicht
"Drohnen-Betreibende müssen unter gewissen Umständen die Drohne mit einer
Registrierungsnummer kennzeichnen und als Fernpiloten Zertifikate
ablegen.", so schreibt es das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) auf Ihrer Internetseite UAS-GATE.
Was es mit diesem "unter Umständen" genau auf sich hat, das wollen wir in diesem Artikel etwas näher beleuchten.
Spielzeuge
Als Spielzeuge gelten Drohnen unter 250 Gramm; die (ACHTUNG) keine Kamera und keine anderen Sensoren hat, welche prêrsonenbezogene Daten aufzeichnen können.
"Um Drohnen unter 250g zu fliegen, wird kein Zertifikat benötigt.
Trotzdem wird stark empfohlen, zumindest die Schulung A1/A3 zu
absolvieren", schreibt das BAZL weiter.
Besitzt die Drohne über eine Kamera, dann muss aber zumindest eine Registrierung erfolgen. Diese Registrierung muss der Drohnenbetreiber (was nicht unbedingt der Drohnenpilot sein muss, siehe Post: Betreiber vs. Pilot)v diese Drohne beim BAZL registrieren. Dies kann online ebenfalls auf dem Portal UAS-GATE geschehen.
Drohnen über 249 Gramm
Alles was über 248 Gramm schwer ist, gehört zu der registrierungspflichtigen Kategorie.
Registrieren musst Du jedoch nicht jede Drohne, welche Du besitzt einzeln, Du erhälst nach der Registrierung eine Betreibernummer, welche Du auf ALLE in Deinem Besitz befindlichen Drohnen bezeichnest.
Dazu das BAZL wieder:
"Um die Konzepte für die Registrierung und Fernpilotenzertifikate zu verstehen, ist folgende Unterscheidung wichtig:"
UAS-Betreiber/in | Der "Halter" einer Drohne. Durch die Registrierung erhält er/sie die UAS-Betreibernummer. Diese ist vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos: Der UAS-Betreiber bringt die UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf die Drohne an. |
Fernpilot/in | Eine Person, die eine Drohne steuern darf, weil sie ein entsprechendes Zertifikat durch Ablegung einer Ausbildung/Prüfung erlangt hat. Das Zertifikat ist vergleichbar mit dem Führerausweis eines Autofahrers: Fernpiloten müssen Ihre Zertifikate mitführen. |
UAS-Betreiber
UAS-Betreiber
Als UAS-Betreiber spielt es keine Rolle, ob es sich bei
einer Person um eine natürliche oder juristische Person handelt.
Eine Firma kann als UAS-Betreiber eine oder mehrere Drohnen besitzen und diese von verschiedenen Fernpiloten fliegen lassen. Was kompliziert tönt, ist mit dem Vergleich von Geschäftsfahrzeugen jedoch ziemlich einfach zu verstehen.
Mit diesen je zwei Optionen ergeben sich folgende Kombinationen:
Beispiele: (aus der Homepage BAZL)
- Eine natürliche Person ist sowohl ein Fernpilot als auch ein Betreiber.
- Eine Firma mit z.B. 5 Drohnen und 10 Mitarbeitern ist nur Betreiberin. Das Unternehmen selbst kann keine Zertifikate erwerben. Nur die Mitarbeiter/Fernpiloten können und müssen dies tun.
UAS-Fernpiloten-Zertifikat
Damit kommen wir nun zu der Ausbildungspflicht für Fernpiloten, das BAZL nennt dies auch Zertifizierungspflicht.
Wir erinnern uns:
Jede Person, welche eine Drohne über 249g betreibt, benötigt dazu ein Zertifikat. Dazu braucht es eine Online-Ausbildung, welche mit einem Test abgeschlossen wird. Dieser kann entweder ebenfalls online abgelegt werden (A1/A3), oder wird am Sitz des BAZL in Ittingen geprüft (A2).
Der Umfang der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der die Drohne geflogen wird. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Zertifikate bietet das BAZL hier
Mit
diesen je zwei Optionen ergeben sich folgende Kombinationen:
Lernmaterialien
Lernmaterialien werden direkt vom BAZL im UAS_GATE zur Verfügung gestellt. Auch beim LBA (Luftfahrtsbundesamt) in Deutschland oder in Oesterreich bei der Austro-Control gibt es genügend Lernstoff zur freien Verfügung. Wer die Folien auf UAS_GATE aufmerksam durcharbeitet, sollte leicht in der Lage sein, die geforderten 70% an richtigen Antworten zu erreichen.
Wem diese Angebote nicht genügt, wer mehr wissen möchte, ist bei der Falcon Drone Academy gut aufgehoben. Dort gibt es auch Unmengen von Lernmaterial und Lernscripte.
Weiterbildung
Verschiedene Organisationen bieten Weiterbildungen für Fernpiloten an und führen auch Tests und Prüfungen durch.
Es ist zum Beispiel der Verein RKRS (Rehkitzrettung Schweiz) sehr aktiv und führt jedes Jahr Einführungskurse und regelmässig Weiterbildungstage für angehende oder aktive Rehkitzretter durch.
Die Falcon Drone Academy stellt Lernscripte, Tests und Fernkurse für den ambitionierten Fernpiloten zur Verfügung. Diese Ausbildungen sind weiterführende und tiefer greifende Fortbildungen für Enthusiasten und Profis.
Swiss-Drone ist ein Zusammenschluss verschiedener Flugschulen und Drohnenorganisationen, welche praktische und theoretische Aus- und Weiterbildungen anbieten. Swiss-Drone führt zum Beispiel einen praktischen Fähigkeitstest nach Vorgaben des NIST durch.
Der SVZD (Schweizerischer Verband Ziviler Drohnen) hat Ende der 2010er-Jahren eine gute Ausbildungsbasis für den damals jungen Drohnenmarkt gelegt. Die SVZD UNO und DUE-Prüfungen waren jahrelang der Quasi-Standard für viele offizielle Stellen in der Schweiz. Leider hat es der Verband verpasst, diese Qualität beizubehalten und heute liegt der SVZD auf der "Intensivstation"; muss die baldige Auflösung befürchten und hat unter den Drohnenoperateuren und offiziellen Stellen einen zweifelhaften Ruf.
Ich persönlich stehe nach wie vor zu den beiden Ausbildungszielen und Prüfungen UNO und DUE. Die Falcon Drone Academy bildet diese nach wie vor aus und hat auch für die praktische Prüfung eigene Lösungen gefunden. Die Drone-Proficency Tests Stufe 1-2 entsprechen oder übertreffen die Vorgaben UNO und DUE, die Stufe 3 lehnt sich (an der nie durchgeführten) DUE Plus an.
Professionelle Ausbildungen
Neben der reinen Hobbyfliegerei gibt es verschiedene Berufsgruppen, welche Drohnen nutzen.
Drohnen- Fotografen, Luftfilmer, Vermessungsingenieure, aber auch Fachkräfte in der Überprüfung von Infrastruktur - Anlagen, Strom- und Gasnetze, Wind- und Solarkraftanlagen sind nur einige Beispiele.
In Rettungsorganisationen, bei Polizei, Feuerwehr, Bergrettungund weiteren Organisationen SAR (Search & Rescue) und BOS (Behörden & Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aber auch in der Armee und im Zivilschutz gibt es professionelle Drohnenpiloten.
Die EASA (Europäische Luftraumbehörde) hat auch so genannte STS (Standardszenarios) vorgesehen. Wer nach diesen Vorgaben fliegen will, braucht noch Zusatzausbildung für das jeweilige Szenario.
Diese Profiausbildungen werde ich in einem anderen Post näher beleuchten.
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